Freestyle Online stellen

Discussion in 'DE' started by Johnney K, Apr 22, 2024.

  1. Johnney K

    Johnney K Member

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    Hab kurz einmal eine frage?

    Kann man freestyles mit irgendwelchen beats online stellen als Video zb Youtube oder muss man sich da wegen dem uhrheberrecht sorgen machen.
     
  2.  
  3. mino45

    mino45 Kapellmeister

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    Also erstmal ist das hier keine Rechtsberatung. Meines Wissens nach ist es allerdings so, dass wenn du urheberrechtlich geschützte Beats benutzt und nicht die Verwertungsrechte hast, dann musst du dir immer Sorgen machen, weil das grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ob am Ende tatsächlich irgendwas passiert sei mal dahingestellt, es kann allerdings immer etwas passieren dann. Es kann sein, dass dein Upload einfach gelöscht wird, vielleicht wird dein Konto gesperrt, möglicherweise wirst du sogar abgemahnt, usw. Also alles nicht wirklich wünschenswert.

    Du bist auf jeden Fall besser dran, wenn du sowas wie zum Beispiel

    https://freemusicarchive.org/genre/Hip-Hop_Beats

    benutzt, solang du dich an die Anforderungen der jeweiligen Lizenzen hältst und du damit kein Geld verdienst, also deine Videos nicht monetarisiert sind, zumindest.

    Ansonsten kannst du auch nach GEMA freien Beats suchen, oder Beats in der „Public Domain“. Auf jeden Fall solltest du dir immer die Lizenzen anschauen und sicherstellen, dass du die Bedingungen erfüllst, also zum Beispiel die Autoren erwähnst oder was auch immer dort gefordert ist.
     
    Last edited: Apr 22, 2024
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  4. ArticStorm

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    oder du kaufst beats oder produzierst sie selber.

    EDIT: Beim kaufen, könnte es aber immer noch das Problem gegen, das die samples nicht gecleared sind oder eben allgemein unter copyright stehende one-shots verwendet wurden. Also vorsichtig sein, wie weiter unter bemerkt.
     
    Last edited: Apr 24, 2024
  5. sondiaz

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    wenn du bei samples nicht sicher bist, verändere sie einfach. niemand wird irgendwas checken. nimm all das gute zeuch und bearbeite es. dann ist es deins. .....also wenn es halt ANDERS ist. ;)
     
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  6. mino45

    mino45 Kapellmeister

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    Aber Vorsicht, auch wenn du Beats kaufst, musst du trotzdem noch aufpassen, welche Rechte dir durch den „Kauf“ tatsächlich gewährt wurden. Nur weil du Beats „gekauft“ hast bedeutet es nicht automatisch, dass du sie hinterher auf Soundcloud oder Youtube hochladen und veröffentlichen darfst. Es gibt verschiedene Lizenzen, die das gegebenenfalls erlauben oder eben auch nicht. Teilweise auch abhängig davon, ob monetarisiert oder nicht, usw.
    "Royalty-free" oder "Lizenzfreie" Musik kannst du meines Wissens nach meistens verwenden, GEMA geschützte Musik soweit ich weiß jedoch so ohne weiteres erstmal nicht.
    Allerdings gilt hier auch wieder, dass du dir die Lizenzen anschauen solltest, um sicherzustellen, dass du hinterher keine Überraschungen erlebst.
     
    Last edited: Apr 22, 2024
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  7. ArticStorm

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    ZUsatzfrage, die vllt etwas den Rahmen, der Topic sprengt.
    was passiert eigentlich, wenn man "seine" musik nicht in Deutschland veröffentlicht? Dann gelten ja auch keine GEMA sachen? Sagen wir mal, das Label hat seinen Hauptsitz in Canada? Und es produziert dann Musik, die GEMA inhalt besitzt, die keine Lizens besitzen?

    Warum sollte man eigentlich der GEMA überhaupt heute noch beitreten?
     
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  8. Obineg

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    das ist ein sehr wichtiger hinweis nicht nur für anfänger, sondern generell für rechtsunkundige menschen.

    im zweifel kann sich heutzutage hinter jedem kostenlosen wie auch nicht kostenlosem angebot irgendein mieser trick verbergen, mit dem du letztlich abgezockt und in eine falle gelockt werden sollst. daher immer den lizenzvertrag lesen.

    diese art anbieter verkauft überhaupt nur samples, damit sie hinterher automatisiert das netz abscannen und abmahnungen verschicken können.


    ebenfalls sollte man sich darüber im klaren sein, dass immer der nutzer dafür haftet, dass er nur verwendet, wozu er die rechte hat. es ist also nicht ausreichend, sich nachher darauf zu berufen, dass man xyz aber doch von einer "freesound" website heruntergeladen hat, nach denen es angeblich CC ist.
     
    Last edited: Apr 23, 2024
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  9. Obineg

    Obineg Platinum Record

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    alle verwertungsgesellschaften haben einen vertrag miteinander und kümmern sich um das material der anderen mit.

    im übrigen würde das nichtvorhandensein einer verwertungsgesellschaft, die geschäftsmäßig verstöße bekämpft, nichts an der rechtslage ändern, nach der du das nach brasilianischem oder italienischem urheberrecht geschützte material nur mit genehmigung der rechteinhaber nutzen darfst.
    noch eindeutiger ist die kommerzielle verwendung solchen materials unter der behauptung, dass man selbst der urheber sei oder die verwertungsrechte hätte. das stellt nämlich schon mal grundsätzlich betrug gegenüber dem potentiellen käufer dar, auch wenn dem eigentlichen rechteinhaber das schnuppe ist, was du das treibst.
     
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  10. ArticStorm

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    Okay danke, ist ne zufriedenstellende Antwort. Nun bleibt aber noch zu klären, wann ein sample gecleared werden muss und wann nicht? Ich meine wie legt man fest, ob ein Sample von X kommt oder von Y selbst erstellt wurde und damit das Copyright bei Y liegt?

    Weil damit wäre ja selbst das Samplen von einer Kickdrum oder Drums betrug. Was ja eigentlich kompletter Nonsense ist.
     
  11. Johnney K

    Johnney K Member

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    Danke für die vielen Antworten bleib mir woll nichts übrig meine alten beats zu nehmen wollte mir aber das mixing ersparen aber so ist das halt.

    Werde auf keinen potenziellen Release freestylen das ergibt keinen Sinn.

    Interessante Story zum Schluss hab gehört das eminem bei my name is keinen Cent verdient hat ausnahme bei auftritten.

    Wenn man dafür eine grosse Reichweite erreicht ist das wohl ein kleiner Preis dafür.
     
  12. ArticStorm

    ArticStorm Moderator Staff Member

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  13. Obineg

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    ja das ist dann die praxis. das ist dann noch mal was anderes. :)

    das urheberrecht ist schnell aufgesagt. den markt versteht kein mensch.

    aber scherz beiseite, im regelfall wirst du bei kaufmaterial einen lizenzvertrag dabei haben, und dann gilt das, was da drin steht, erst bei der auslegung der texte oder bei rechtsverstößen im lizenzvertrag kann dann wieder gestritten werden.

    bei deinem basedrum beispiel ist es egal wer sie gemacht hat, weil vermutlich aufgrund der schöpfungshöhe schon kein werk oder teil eines werkes vorliegt (und nur diese gegenstand (des deutschen) urheberrechtsgesetzes sind)

    anders sieht es aus, wenn die basedrum von einer sampling CD stammt, die du ohnehin nicht rechtmäßig erworben hast. da sollte man dann das zeug nachlizensieren, wegen den karma punkten und so.

    beim kraftwerk loop kann ich absolut nachvollziehen, was der kläger damit für ein problem hat. das ist das wesentliche element eine stückes, man könnte quasi sagen die melodie, was mit viel mühe und einer sehr eigenen technik erstellt wurde und bei dem der klang und nicht der rythmus das hauptmerkmal ist, und der nutzer hat es ja auch überhaupt nur geklaut, weil er genau auf den wiedererkennungswert setzt.

    hinzu kommt das finanzielle interesse des nutzers und wiederveröffentlichers, und dass er ein arschloch ist, der selber gerne mal mit abmahnungen geld scheffelt.

    (das letzte argument habe ich dazu erfunden, das stammt nicht von kraftwerk oder aus dem verfahren)
     
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  14. Obineg

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    das ist durchaus übliche praxis, dass jemand ganz anderes der eigentliche macher von etwas ist. dann erteilt der dem kollegen eine erlaubnis dafür, das er das nutz - und kassiert die kohle. das geht mit soundschnipseln, mit kompositionen, und mit ganzen tracks.
     
  15. Sinus Well

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    Du musst dir wegen des urheberrechts keine sorgen machen. Das liegt immer beim urheber. In den meisten fällen ist die freie, nicht-kommerzielle nutzung von beats gegeben, aber an bedingungen geknüpft. Siehe lizenzvereinbarung beim urheber.
     
    Last edited: Apr 26, 2024
  16. ArticStorm

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    @Obineg echt recht informative antwort.

    Ich finde sampling ist heute schon eine wichtige creative sachen, es sollte aber dennoch fair damit umgegangen werden.

    da war noch ein cooles beispiel von Bad Snacks - Lucky.
    Das anfangssample stammt wohl von einem anderem Stück. Der Künstler davon wurde von ihr benachrichtigt und hat ohne Problem das Sample freigegeben. Ich denke hier kann man auch sagen, dass das Sample recht wichtig in der Konstruktion des Stückes ist.

    ich denke sie spricht in dem TUtorial recht kurz über das Sample und das Copyright:



    hier ist das stück:


    ich fand das recht erfrischend, wie gut das geklärt war ...
     
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  17. Johnney K

    Johnney K Member

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    Also würde es reichen den beat zu modulieren und zu pitchen oder nicht.

    Hab schon einmal Ideen zu einen sample von cymatics gehabt allerdings traue ich mir den Release einfach nicht zu.

    Wegen dem möglichen Urheberrecht habe das sample Pack zwar gekauft aber bin da noch beim überlegen.

    Es heißt zwar immer es ist frei zu nutzen aber sobald Geld fließt ist das aber eine andere Geschichte.
     
  18. Obineg

    Obineg Platinum Record

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    das recht ist immer prima dazu geeignet leute glauben zu machen, dass es dort ein "richtig" und ein "falsch" gibt.

    tatsächlich kann dir aber niemand sagen, ob das was du tust mit risiken behaftet ist oder nicht, genau wie dir niemand garantieren kann, dass du keinen unfall haben wirst nur weil du versuchst dich an die straßenverkehrsordnung zu halten.

    was das urheberrecht allerdings prima kann, ist, dir aufzuzeigen, wann du künstler bist und wann nicht.
    um es mal ganz platt zu sagen, nehmen wir an du machst ein lied aus 5 unbearbeiteten samples, die du aus anderen liedern genommen hast. hast du denn dann überhaupt etwas gemacht? im sinne von selbst gemacht?
    wäre es in diesem falle nicht künstlerisch höherwertiger dir unter der dusche einen runterzuholen oder endlich mal das altglas wegzubringen?

    aber zurück zu rechtlichen. eines ist klar: wenn du alles selbst machst, kannst du nicht mehr verklagt werden. dann wirst du nur noch beklaut. :)

    übrigens darfst du mit fremdem material ohnehin erst mal machen, was du willst. das hat der urheber eines musikstückes der öffentlichkeit durch dessen veröffentlichung bereits eingerüumt.

    erst beim erneuten ->veröffentlichen und ->verbreiten z.b. einer ->bearbeitung (einer komposition) stellen sich rechtliche fragen.
     
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