brauche eure hilfe

Discussion in 'DE' started by dmoll, Jul 12, 2016.

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  1. Tannoy

    Tannoy Ultrasonic

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    Ich hab das Hands on Synthsounds auf Platte. Auf welchen Hoster willst du es haben?!
     
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  2. LV4-76

    LV4-76 Newbie

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    Also ick finde die chinesische Community viel besser, vive la chine!!! wir chinesen sind die allerbesten!!! und helfen uns viel gegenseitiger!!!
     
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  3. tulamide

    tulamide Audiosexual

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    Leute, ihr tut euch keinen Gefallen damit, wenn ihr etwas kurzerhand für legal erklärt. Jeder hat schonmal von Hostern runtergeladen, und ich überlasse es jedem selbst zu entscheiden, ob er es als dauerhafte Quelle nutzt oder nicht. Aber redet euch bitte nicht ein, ihr wärt im Recht. Es ist ziemlich simpel. Alles was kostet, muß beim Anbieter bezahlt werden. Wer es unterläßt, macht sich strafbar.

    Was boerse betrifft, so war ich dort nicht mehr, seit sie gesprengt worden war, und dann unter neuer Adresse wieder online ging. Vertrauenswürdig ist sie wohl eher nicht.

    @LV4-76 Ich helf mir selbst noch viel gegenseitigerer!!!1 elf
     
  4. lukehh

    lukehh Audiosexual

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    Ach, und wo genau greift das UrhG wenn ich mir eine Raubkopie herunterlade? Habe ich dann eine Raubkopie angefertigt? Nein! Habe ich dann ein urheberechtlich geschützes Werk zugänglich gemacht? Nein! Und nun?

    Zitat: ...angeboten, um unvorsichtige Erwerber oder Anbieter über File Sharing zu fassen. FILE SHARING! Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es legal ist, selbst urheberechtlich geschütze Werke HERUNTERZULADEN! Beim SHAREN von Software benutzt man Torrent oder Emule usw. Und da wird man automatisch zum Uploader sobald man etwas herunterlädt weil gleichzeitig anderen Leute bei Dir herunterladen können. Und genau da greift das UrhG, weil Du in dem Moment geschütze Werke zugänglich machst. Kapiert?!

    Und genau deshalb wäre es ein komplett sinnloser "Honeypot" wenn die Rechterverwerter dort ihre Software/Werke oder was auch immer selbst hochladen und die Leute den Kram dann runterladen von Sharehostern. Denn das ist legal..und die Rechteverwerter würden sich quasi dadurch selbst ins Knie ficken!
     
  5. dmoll

    dmoll Ultrasonic

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    dank dir tannoy ich habe es mir aber schon anderweitig geholt danke dir trotzdem,
     
  6. Gwydion

    Gwydion Kapellmeister

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    Nonsens, die unrelaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks geschieht zu dem dem Zeitpunkt, zu dem Werke heruntergeladen und damit auf der eigenen Festplatte dupliziert werden. Das ist im Übrigen strafbar, 106 UrhG. Ob es sich dabei um eine Raubkopie oder ein gepatchtes Werk handelt, ist irrelevant. Der Grund, warum die STA das i.d.R. nicht verfolgt, ist schlicht weil als Haupttäter die Uploader gesehen werden und die Masse der Downloader nicht zu bewältigen wäre. Das macht den Download aber nicht legal.
     
  7. tulamide

    tulamide Audiosexual

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    Wollte gerade inhaltlich dasselbe äußern. Du hast es aber straffer und klarer formuliert. Das meinte ich mit dem Selbstbetrug, auf den ich mich in meinem letzten Post bezog.
    Leute, betrügt euch nicht selbst. Seid euch bewußt, daß ihr keineswegs in einer Grauzone schwimmt. Noch ist es recht schwierig für die Rechteverwerter, die Downloader zu verfolgen. Noch. Aber mit den Jahren entwickeln auch diese immer neue Techniken. Also, macht es, wenn ihr es wollt. Aber behauptet nicht, ihr würdet legal handeln.
     
  8. fraifikmushi

    fraifikmushi Guest

    Mensch, da hättest Du doch jetzt echt Gelegenheit gehabt Deine Glotzböbbel mal in Betrieb zu nehmen und nachzulesen.
    Ich hab Dir sogar den genauen Paragraphen genannt, plus einen Link zu "Sekundärliteratur". Wenn Du zu faul bist Dich zu bilden dann lass es aber dann verkauf Deine Ignoranz und Borniertheit nicht als Expertise.
     
  9. Gwydion

    Gwydion Kapellmeister

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    Ja, dem MUSS man uneingeschränkt zustimmen:wink:
     
  10. DrumcodeX

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    :rofl::rofl::rofl:
     
  11. luxxenator

    luxxenator Member

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    Könnte mir wer per PN die Links zuschicken, wenn ihr was für Uploaded habt?

    Wär echt super!
     
  12. DrumcodeX

    DrumcodeX Platinum Record

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  13. DrumcodeX

    DrumcodeX Platinum Record

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    @Tannoy

    Mensch, ich würde das Angebot gerne annehmen!
    Was hättest Du zur Auswahl, wäre etwas wie Rockfile möglich?
    Ich benutze normalerweise Oboom um per remote upload die jeweiligen files zu importieren und nachher von dort mit voller Geschwindigkeit runterzuladen. Klappt mit links von uploaded, rapidgator und einigen anderen. Nur in diesem Fall funktioniert das leider nicht, weil es nur diesen dlc-Container gibt und ich dadurch nicht an die eigentlichen links zum importieren rankomme :(

    Würde mir tagelange downloaderei ersparen :guru:
     
  14. lukehh

    lukehh Audiosexual

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    Du hast mir nen Link genannt in dem es ausschließlich um die Rechtslage der Privatkopie geht. Das Downloaden (also nicht sharen oder uploaden) einer urheberrechtlich geschützten Sache ist nach Meinung so ziemlich jedes Rechtskundigen derzeit ein Graubereich des UrhG. Wie schon richtig geschrieben,wird der Download in Deutschland nicht verfolgt. Würde auch gar kinen Sinn machen. Selbst wenn boerse oder wie sie alle heißen, alle IP Adressen der Nutzer hätten und diese weitergeben würden. Was sollte das strafrechtlich bringen solange jemand dort nichts angeboten hat? Das bedeutet nämlich nur, dass Du auf der Seite gewesen bist...und selbst wenn noch protokolliert würde, dass Du auf nen Link zu einem bei Linkcrypt oder wo auch immer ausgelagertem Linkverzeichnis geklickt hast, ist damit immernoch kein Stück bewiesen, dass Du irgendwas heruntergeladen hast. Dazu müssten die dann die Logs von Uploaded, Oboom usw. haben. Und an die kommen die Strafverfolgungsbehörden nicht ran. Im Übrigen, wenn ein Rechteinhaber seine Werke anbietet (was ja bei dem tollen Honeypot-Trick der Fall wäre), wäre der Download sogar nach geltendem Recht legal, da es ja der Rechteinhaber oder seine Vertreter anbieten.

    Wie auch immerman es dreht und wendet. Durch den Download über Portale wie boerse usw. wurde noch nie und wird auch nie jemand in Deutschland vor den Kadi gezerrt. Da könnt ihr labern soviel ihr wollt!
     
  15. Gwydion

    Gwydion Kapellmeister

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    Was die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverfolgung angeht stimme ich Dir zu. Du hast aber postuliert, dass der ungenehmigte Download urheberrechtlich geschützter Werke legal sei. Das ist falsch, falscher, am falschesten. Totaler Schwachsinn, der jedweder Grundlage entbehrt. Wenn Du wie augenscheinlich keine Ahnung von Juristerei hast halte bitte Abstand davon, juristisch beratend aufzutreten !
     
  16. tulamide

    tulamide Audiosexual

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    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du kannst labern, soviel du willst. Das Herunterladen geschützter Werke ist illegal. Daß du nun in deinem letzten Post schon gar nicht mehr wagst, von legal zu sprechen, zeigt mir, daß du wohl lernfähig bist, dein Stolz aber nicht zuläßt, deinen Irrtum einzugestehen. Denn darum drehte sich die ganze Diskussion: Du hattest es als legal bezeichnet - und das ist falsch. Es ist auch keinesfalls eine Grauzone, deshalb frage ich mich, welche Rechtskundigen du zu Rate ziehst? Es ist ganz klar geregelt. Das einzig legale Downloaden eines geschützten Werkes ist die vorher von dir selbst hochgeladene Kopie des Werkes, zu dem du die Rechte besitzt (aka Lizenz gekauft hast). Dies gilt als persönliche Sicherheitskopie. Alles andere ist illegal.

    EDIT: Gwydion war schneller.
     
  17. Tannoy

    Tannoy Ultrasonic

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    Mir is das relative egal. Oboom/Rockfile/Wetransfer.

    Wo bei ich wetransfer vorziehe weil man da gleich 2 GB auf einmal hochladen kann und kostenlos für ne Woche online ist.
     
    Last edited: Jul 13, 2016
  18. DrumcodeX

    DrumcodeX Platinum Record

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    wow, coole Sache, dann entweder Oboom oder Rockfile

    fettes DANKE!

    EDIT: uups, deinen Edit verpasst. Dann also wetransfer, wie immer es für dich am günstigsten ist, nochmal danke! :bow:
     
    Last edited: Jul 13, 2016
  19. Tannoy

    Tannoy Ultrasonic

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    Bereite es gerade vor Oboom hab ich mir jetzt ein fake acc gemacht mal sehn wieviel gb ich da hochladen kann. Gepackt ist es ca 4 GB Groß entpackt ca 7.5 GB es ist mit 7z gepackt (neuste Version) und das Passwort bekommste dann per PN zu gesendet!
     
  20. fraifikmushi

    fraifikmushi Guest

    Beim Herunterladen wird eine Kopie erstellt.
    Nach §53 UrhG ist es erlaubt, eine Kopie für private Zwecke zu erstellen - "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird".
    Der Download ist damit illegal.
    Da kannst Du Dich drehen und winden wie Du willst, oder labern, wie Du es nennst.
     
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